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Scheidung

Scheidung!
Aus! Aus! Das Spiel ist Aus! Eine Scheidung sollte friedlich ablaufen. Viele Trennungen enden im Rosenkrieg, dass steht nicht im Interesse der Scheidungsparteien. Lassen Sie sich von Profis bei Ihrer Scheidung beraten, denn diese haben schon viele Scheidungen durchgeführt. Eine Scheidung muss nicht im Fiasko enden, vielmehr sollte eine Scheidung der Anfang für ein neues Leben sein!

Wie den Scheidungsantrag stellen?

Um das Scheidungsverfahren einzuleiten, muss einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag stellen. Dies erfolgt in der Regel damit, dass er einen Anwalt mit der Scheidung beauftragt. Der Scheidungsantrag muss vom Anwalt beim Amtsgericht, Abteilung Familiengericht, eingereicht werden. Wenn bei der Scheidung gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind, ist das Familiengericht zuständig, an dessen Wohnort der Partner mit den Kindern wohnt. Sind keine minderjährigen Kinder vorhanden, ist das für den letzten gemeinsamen Wohnort zuständige Gericht zuständig. Das Scheidungsverfahren wird durch die Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner eingeleitet.
 



 

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