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Partnerschaft (Beziehung)

Eine Partnerschaft ist im weiteren Sinne eine gleichwertige Gemeinschaft von mehreren Menschen. Im hier gemeinten, engeren Sinne bezeichnet sie eine enge, meistens verbindliche Beziehung - oft eine Liebesbeziehung - zwischen zwei Personen. Eine solche Partnerschaft kann einer Ehe Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Partner ein. Auch Beziehungen zwischen Jugendlichen, die wegen der schnellen individuellen Entwicklung oft nur begrenzte Zeit bestehen, werden oft als Partnerschaft bezeichnet. Solche Partnerschaften entstehen meistens durch Zuneigung, körperliche Intimität und gleichartige Interessen oder Arbeit. ähnlich sein (Lebenspartnerschaft), jedoch schließt der Begriff die Vorstellung einer grundsätzlichen.

Die Form einer Partnerschaft ist weniger definiert als bei einer Ehe, zum Beispiel müssen die Partner nicht unbedingt zusammenleben. Gegenüber dem Ideal der traditionellen Ehe ist der Aspekt der materiellen Interessengemeinschaft und der Versorgung der Frau (bzw. des Kinder erziehenden Partners) stark in den Hintergrund getreten. Viele Personen in einer Lebenspartnerschaft entscheiden sich bewußt gegen eine legale Form für ihre Beziehung, da sie beispielsweise die Rollenideale der Ehe als nicht förderlich für ihre Beziehung ansehen, oder der Meinung sind, daß ihre Liebesbeziehung nicht mit einem Vertrag zur ökonomischen Absicherung und Versorgung der Partner verknüpft werden soll. Bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft bezeichnet der Begriff dagegen eine Rechtsform, mit der Menschen gleichen Geschlechts einen Teil der materiellen Absicherung und Verpflichtungen erlangen können, die einer Ehe gesetzlich zugrunde liegen.



 

 


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